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21. Dezember 2018 - ue30Blogger Adventskalender

Adventskalendertürchen 21

Gewinne ein Sparkling Make-Up Set für Deinen Silvesterlook! | Silvester – Definitiv, neben Weihnachten, der zweite Termin, an dem das Make-Up endlich eine Schippe mehr sein darf als in unserem Alltag! Das muss gefeiert werden! Okay, Du musst nicht gleich dem Feuerwerk in puncto Glitzerfaktor Konkurrenz machen, aber eine Extraportion Glamour hat noch niemandem geschadet, oder?

Das gleiche gilt meiner Meinung nach auch für das Outfit zu Silvester. Ich leb' ja total ländlich und die Gelegenheiten um sich in 'ne tolle Robe zu schmeißen sind rar! Weihnachten und vor allem Silvester sind für mich auch deswegen immer zwei Highlights des Jahres, weil ich mich da mal so richtig, richtig, richtig schick machen kann! In diesem Jahr wird's zum Jahreswechsel elegant bei mir und auch auf den "Aber-Bitte-Warm" Bonus, der vor allem beim Feuerwerk schauen draußen so wichtig ist verzichte ich in meinem Outfit nicht! Das geht schließlich auch in schick.


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Türchen Nr. 21: Gewinne ein glamouröses Make-Up Set für Deinen Silvester Look!

Wenn Du jetzt auch Lust hast, zu Silvester bei Deinem Make-Up den Glamourfaktor ein bisschen zu pushen, mach' mit bei meiner Verlosung zu Türchen Nummer 21. Silvester ist nämlich nicht mehr weit.

Um zu gewinnen könnt Ihr entweder auf meinen Blog hüpfen und unter dem hier verlinkten Artikel kommentieren oder Ihr schreibt mir eine E-Mail an: (edelfabrik(at)googlemail.com) und hinterlasst mir einfach eine funktionierende E-Mail Adresse von Euch, die ich nur benutze um Euch zu schreiben, wenn Ihr gewonnen habt und nicht speichere oder für andere Zwecke verwende!

Bis dahin schnappt Euch schon mal ein Gläschen Sekt und stoßt mit mir auf das alte Jahr an – auf 2019 erst an Silvester :).

Liebe Grüße Eure
Chrissie 

Die Bedingungen:
Ich melde mich per Mail bei dem Gewinner und erfrage die Versandadresse. Offen für Deutschland. Rechtsweg ausgeschlossen | Keine Gewähr | Keine Barauszahlung des Gewinns | Mindestalter 18 Jahre bzw. im Gewinnfall benötige ich die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen zur Herausgabe der Postanschrift.

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